Donnerstag, 26. April 2018

Rauchmelderplflicht in Deutschland

In Deutschland herrscht - zumindest bei Neubauten - seit dem 01. Januar 2017  eine flächendeckende Rauchmelderpflicht. Die Ausstattung von Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern (so heißen sie richtig) ist nicht bzw. noch nicht in allen Bundesländern verpflichtend. Bayern, Thüringen und Berlin folgen hier jeweils am 01. Januar 2018, 2019 und 2020, wogegen im Saarland dieses Thema noch nicht explizit geregelt ist. Sachsen verzichtet in diesem Punkt auf eine gesetzliche Regelung und überlässt es scheinbar den Eigentümern. Eine gute Idee? Sicher nicht!

Wo müssen Rauchwarnmelder installiert werden?

Die Planung, den Einbau, den Betrieb sowie die Wartung von Rauchwarnmeldern wird von der DIN 14676 geregelt. Ausgestattet werden müssen Wohnhäuser, Wohnungen sowie Räume mit Wohnungsähnlicher Nutzung, wie z.B. das Notdienstzimmer in einer Apotheke. 
Zwingend ausgestattet werden müssen:
  • Schlafzimmer
  • Kinderzimmer
  • Gästezimmer, auch wenn nur temporär benutzt
  • Flure 
Alle anderen Räume gehören nicht zur Grundausstattung und müssen somit nicht zwingend ausgestattet werden. Ausnahme: Der Fluchtweg führt von einem Schlafraum durch ein anderes Zimmer. Wenn man zum Beispiel vom Schlafzimmer erst ins Wohnzimmer und dann in den Flur kommt, dann zählt das Wohnzimmer in diesem Falle als Fluchtweg und ist ebenfalls auszustatten. In Fluren Unterzüge mitbedenken! Hier gilt: Ein Melder pro Abschnitt. Wer möchte, kann natürlich jeden Raum Ausstatten. Das ist nicht verboten und z.B. im Keller, wo Trockner oder Waschmaschine stehen, durchaus sinnvoll.
Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern zählen nicht explizit zur Wohnung und gelten quasi als "öffentlicher Raum" - sie müssen komischerweise nicht ausgestattet werden, obwohl sie der Hauptfluchtweg aus dem Gebäude sind und zwar für alle Bewohner! Eine Ausstattung wäre also nicht nur sinnvoll, sondern im Falle eines Brandes in einem der unteren Etagen für die Bewohner oben sogar überlebenswichtig.
Treppenräume in einem Einfamilienhaus zählen hingegen als Flur und sind somit ebenfalls auszurüsten.

Wer ist verantwortlich?

Die Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflicht liegt immer beim Eigentümer bzw. Vermieter*. Dieser hat dafür zu sorgen, dass der Rauchmelderpflicht  in vollem Umfang der gesetzlichen Vorschriften nachgekommen wird. Die Wartungspflicht (Sicherstellung der Betriebsbereitschaft) kann an den Betreiber/Mieter abgegeben werden, doch müsste der Eigentümer/Vermieter wiederum sicherstellen, dass dieser Pflicht nachgekommen wird. Kurz und klein: Die Verantwortung über Ausstattung, fachgerechte Installation und Betriebsbereitschaft fällt immer irgendwie auf den Eigentümer zurück. Gerade für Vermieter ist es daher von Vorteil, wenn die ganze Sache einer externen Fachfirma übergeben wird. Der Fachmann übernimmt nicht nur die Montage sondern für ein kleines Entgelt (pro Melder nur ein paar Euro im Jahr) auch die Wartung. Die Kosten hierfür können als sonstige Betriebskosten (siehe §2 Abs. 17 Betriebskostenverordnung) abgerechnet werden; jedoch nur, wenn es im Mietvertrag ausdrücklich erwähnt wird.

Welche Melder?
Rauchwarnmelder sollten grundsätzlich über den Fachhandel angeschafft werden und zwar aus zwei Gründen. Der Fachhandel vertreibt 1.) Rauchwarnmelder nach DIN 14604 und VDS und 2.) bekommt man hier in der Regel auch qualitativ hochwertige Geräte, denn Rauchmelder ist nicht gleich Rauchmelder.
Gute Modelle kosten in der Basisversion schon so zwischen 30 und 40 Euro. Es gibt zwar auch Rauchmelder für 4,99 € im Baumarkt - die 9V-Blockbatterie inklusive. So ein 9V-Block kostet 3,99 €, dann bleibt also in etwa 1,00 € für die Technik... denkt mal darüber nach. Ich persönlich kann die GENIUS-Serie von HEKATRON empfehlen

Wie und wo montieren?
Es gibt zwar Ausnahmen, doch diese wollen wir hier mal außer Acht lassen. Generell gilt: der Rauchmelder wird ausschließlich unter der Zimmerdecke montiert. Hierbei die Deckenhöhe beachten! Ist die Zimmerdecke zu hoch, muss der Melder abgehängt werden. Informationen hierzu im Fachhandel erfragen!
Der Markt bietet zur Befestigung verschiedene Systeme, etwa mit Magnetplatten, Klettverschlüssen und so weiter und so fort, aber wer es richtig, auch im Sinne der VDS, machen will, der befestigt die Grundplatte mit mindestens einer Schraube.
Montiert wird der Melder möglichst in der Mitte des Raumes. Mindestabstand von 50 cm zu Wänden und anderen Hindernissen wie Lampen und dergleichen beachten! Der Rauch muss von jeder Seite gut in das Innere des Melders gelangen können. 

Funktionskontrolle
Jeder Rauchmelder besitzt eine Taste, über welche er einem Funktionstest unterzogen werden kann. Es wird empfohlen, diese Taste einmal im Monat zu betätigen. Durch das Drücken der Taste ertönt der Alarmton und die Batterie wird etwas in Schwung gehalten. Öfter sollte man die Taste jedoch nicht betätigen, denn dass könnte die Lebensdauer der Batterie verkürzen.

Pflege
Ein Rauchmelder ist im Prinzip sehr pflegeleicht und bedarf keiner größeren Zuwendung. Man muss jetzt nicht ständig mit einem Staubwedel ankommen, ab und an leicht saubermachen reicht völlig. Wichtig: Nicht nass reinigen! Feucht abwischen ist ok, aber nicht unter Wasser tauchen oder in die Spülmaschine stecken! Tja, Ihr lacht wahrscheinlich, aber der Erfindungsgeist der Leute kennt keine Grenzen! Auch wichtig: Nicht überstreichen!

Haltbarkeit und Batteriewechsel
Rauchmelder sollten nach spätestens 10 ausgetauscht werden, da sie durch die üblichen Belastungen wie z.B. Staub an Empfindlichkeit einbüßen oder ganz den Dienst versagen. Hochwertige Modelle besitzen eine fest eingebaute 10-Jahres-Batterie, welche nicht gewechselt werden muss und auch nicht gewechselt bzw. entnommen werden kann! Beim Versuch, die Batterie zu entnehmen, wird der Melder unweigerlich zerstört.
Für Modelle mit wechselbaren Batterien gilt: Sobald der Melder anfängt zu meckern, muss die Batterie getauscht werden. Nicht erst warten, bis er endgültig Ruhe gibt!

Rauchmelder retten leben!

©. Menzel 2018

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