Da Druckgeräte einer natürlichen Umwelt- und auch einer ortsspezifischen mechanischen Belastung ausgesetzt sind, verändern sich mit der Zeit Material und Löschmittel. Da ab einem gewissen Alter Ermüdungserscheinungen und Materialschwächen nicht mehr zu 100% ausgeschlossen werden können, empfehlen deutschlandweit alle Hersteller von Feuerlöschgeräten eine Aussonderung der Feuerlöscher nach 20 bis 25 Jahren.
- Aussonderungsfrist Auflade- und Gaslöscher: 25 Jahre
- Aussonderungsfrist Dauerdrucklöscher: 20 Jahre
Doch auch wenn die von den Herstellern empfohlene Lebensdauer überschritten ist und der zuständige Prüfer den Feuerlöscher für 100% funktionstüchtig befindet, können auch ältere Geräte weiter im Dienst bleiben. Im Falle eines Versagens steht nun jedoch der Prüfer in der Verantwortung, nicht mehr der Hersteller. In Unternehmen, in welchen überalterte Feuerlöscher vorgehalten werden, obwohl diesen die Zuteilung eines Prüfsiegels durch einen Sachverständigen versagt wurde, haftet im Falle eines Versagens der Unternehmer in vollem Umfang.
Welche Feuerlöscher müssen ausgesondert werden?
In jedem Falle ausgesondert werden müssen Feuerlöscher, welche offensichtliche Beschädigungen aufweisen, nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen oder denen die Zulassung entzogen wurde. Hierzu gehören Feuerlöscher
- auf Soda- und/oder Soda-Säure-Basis.
- mit genieteten Behältern.
- mit chemischer Druckerzeugung.
- welche auf den Kopf gestellt werden müssen, um aktiviert zu werden.
- welche auf den Boden geschlagen werden müssen, um aktiviert zu werden.
- für die nicht länger die vom Hersteller vorgeschriebenen Ersatzteile oder Löschmittel verfügbar sind.
- mit Einwegbehältern ohne Wegwerfdatum oder bei denen das auf dem Behälter gekennzeichnete Wegwerfdatum überschritten ist.
- Feuerlöscher, die nicht abstellbar sind.
- Feuerlöscher, die nicht prüfbar sind.
- Feuerlöscher, die bei einer Baugröße von mehr als 2 kg / 2 l Löschmittel keinen Schlauch besitzen und gemäß Typprüfung auch nicht mit einem Schlauch nachgerüstet werden können.
- Feuerlöscher, deren Zulassung zurückgezogen worden ist.
- Feuerlöscher, die Mängel, z. B. Anrostungen der Außen oder Innenwand der Behälter aufweisen, die zu der Überzeugung des Sachkundigen führen, dass im Einsatzfall ein Zerknall oder ein entsprechender Defekt zu befürchten ist.
Bei dem geborstenem Feuerlöscher handelte es sich um einen 1,5 kg Kohlensäure-Schneelöscher. Der Bau dieser 1,5 kg-Geräte wurde Ende 1977 eingestellt, d.h. der Feuerlöscher hatte zum Unglückszeitpunkt bereits 28 Jahre auf der Uhr und ist nicht ohne Grund ausgemustert worden.
Niemals ausgemusterte Feuerlöscher wiederbefüllen oder für anderweitige Zwecke nutzen (Kompresser etc.)!
© C. Müller
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